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IT-KV-Erhöhung und Gehaltsanpassung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem der IT-KV für 2012 am 6. Dezember 2011 abgeschlossen wurde und nun Details aus dem Abschluss bekannt sind und auch von der GPA-djp publiziert wurde (siehe: GPA-djp), geben wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte – vor allem im Zusammenhang mit der –  am 16.12.2011 im Intranet angekündigten – internen Gehaltsanpassung.

1.  IT-KV Erhöhung

Die KV-Mindestgehälter werden ab 01.01.2012 um durchschnittlich 3,75% angehoben. Die konkreten Prozentsätze für die einzelnen Tätigkeitsfamilien sind wie folgt (siehe auch Mindestgehaltstabelle 2012):

Zentrale Tätigkeit:          4,12%

Allgemeine Tätigkeit:     3,72%

Spezielle Tätigkeit 1:      3,76%

Spezielle Tätigkeit 2:      3,76%

Leitende Tätigkeit:         3,41%

Die KV-Zulagen (Bereitschaftszulage, Schichtzulage) werden ab 01.01.2012 um 4,1% angehoben (für die Jahre 2012 und 2013).

Das Modell der kollektivvertraglichen IST-Erhöhung ist das Gleiche wie bereits im Kollektivvertrag 2011 festgeschrieben (§15 / V):

10% der MA können von einer Gehaltserhöhung generell ausgenommen werden, für weitere 15% der MA darf – anstelle einer nachhaltigen Gehaltserhöhung – eine Einmalzahlung (1,825% des Jahresgehaltes) gegeben werden. Die Gehaltssumme (Grundgehalt) der restlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss bis spätestens 01.10.2012 um 3,65% angehoben werden. Die sich aus der Anhebung ergebende Summe kann jedoch durch den Arbeitgeber individuell verteilt werden.

Rahmenrechtlicher Teil

  • Anrechnung des Karenzurlaubes für das erste Kind im Ausmaß von zehn Monaten, für die Einstufung sowohl beim selben Arbeitgeber als auch als Vordienstzeiten bei Dienstgeberwechsel innerhalb der Branche.
    Gültig mit 1.1.2012 und für alle Geburten nach dem 31.12.2011
  • Pensionskasse: Gemäß § 26 Z 7 EstG können Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge für Arbeitnehmer an Pensionskassen anstelle eines Teiles des bisher gezahlten Gehalts oder der Gehaltserhöhungen, auf die jeweils Anspruch besteht, leisten (die Mindestgrundgehälter dürfen dabei nicht unterschritten werden). In Betrieben mit Betriebsrat ist nach § 97 (1) 18a ArbVG eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.

2.  KAPSCH interne Gehaltsanpassung

Die von den Betriebsräten der KBC, KCC, und KTC mit dem Holding-Vorstand vereinbarte interne Gehaltsanpassung sieht folgende Regelung vor (zusätzlich zur Erhöhung der kollektivvertraglichen KV‑Mindestgehälter per 01.01.2012):

Ab 01.04.2012 –> Erhöhung der Gehaltssumme (IST-Gehälter) – ohne 10% Ausnahmen und 15% Umwandlung in eine Einmalzahlung – um 3,65% (inklusive Sonderbudget 0,4%), davon € 60.- für Jeden (Sockelbetrag) + Rest zur individuellen Verteilung durch den KST-Leiter. Diese Regelung stellt eine Besserstellung gegenüber dem Kollektivvertrag dar – insbesondere durch den Sockelbetrag –  (siehe auch nachstehende Tabelle.)

3.  Gegenüberstellung: Erhöhung lt. KV / interne Gehaltsanpassung

Detailpunkt Erhöhung lt. KV Interne Erhöhung
KV Mindestgehalt + Zulagen (Erhöhung ab 01.01.2012) Ø 3,75%
(4,1%-3,4%)
lt. KV
IST-Erhöhung der Lohnsumme 3,65%
(lt. KV)
3,65%
(ges. Lohnsumme)
Ausnahme von Erhöhung (Anzahl MA) 10% keine Ausnahmen
Umwandlung Erhöhung in Einmalzahlung (Anzahl MA) 15% keine Umwandlung in EZ
Verteilung der Erhöhung individuell € 60.- für Jeden,
Rest auf  3,65% indiv.
Zeitpunkt der IST-Erhöhung bis 01.10.2012 ab 01.04.2012
Basis für IST-Erhöhung Grundgehalt
(lt. KV)
IST-Gehalt
(inkl. 100% var. Anteile, All-in)

Weiterführende Information der GPA-djp:

Kategorien:BR, GPA-djp, IT, Kollektivvertrag