IT-KV-Erhöhung und Gehaltsanpassung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachdem der IT-KV für 2012 am 6. Dezember 2011 abgeschlossen wurde und nun Details aus dem Abschluss bekannt sind und auch von der GPA-djp publiziert wurde (siehe: GPA-djp), geben wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte – vor allem im Zusammenhang mit der – am 16.12.2011 im Intranet angekündigten – internen Gehaltsanpassung.
1. IT-KV Erhöhung
Die KV-Mindestgehälter werden ab 01.01.2012 um durchschnittlich 3,75% angehoben. Die konkreten Prozentsätze für die einzelnen Tätigkeitsfamilien sind wie folgt (siehe auch Mindestgehaltstabelle 2012):
Zentrale Tätigkeit: 4,12%
Allgemeine Tätigkeit: 3,72%
Spezielle Tätigkeit 1: 3,76%
Spezielle Tätigkeit 2: 3,76%
Leitende Tätigkeit: 3,41%
Die KV-Zulagen (Bereitschaftszulage, Schichtzulage) werden ab 01.01.2012 um 4,1% angehoben (für die Jahre 2012 und 2013).
Das Modell der kollektivvertraglichen IST-Erhöhung ist das Gleiche wie bereits im Kollektivvertrag 2011 festgeschrieben (§15 / V):
10% der MA können von einer Gehaltserhöhung generell ausgenommen werden, für weitere 15% der MA darf – anstelle einer nachhaltigen Gehaltserhöhung – eine Einmalzahlung (1,825% des Jahresgehaltes) gegeben werden. Die Gehaltssumme (Grundgehalt) der restlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss bis spätestens 01.10.2012 um 3,65% angehoben werden. Die sich aus der Anhebung ergebende Summe kann jedoch durch den Arbeitgeber individuell verteilt werden.
Rahmenrechtlicher Teil
- Anrechnung des Karenzurlaubes für das erste Kind im Ausmaß von zehn Monaten, für die Einstufung sowohl beim selben Arbeitgeber als auch als Vordienstzeiten bei Dienstgeberwechsel innerhalb der Branche.
Gültig mit 1.1.2012 und für alle Geburten nach dem 31.12.2011 - Pensionskasse: Gemäß § 26 Z 7 EstG können Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge für Arbeitnehmer an Pensionskassen anstelle eines Teiles des bisher gezahlten Gehalts oder der Gehaltserhöhungen, auf die jeweils Anspruch besteht, leisten (die Mindestgrundgehälter dürfen dabei nicht unterschritten werden). In Betrieben mit Betriebsrat ist nach § 97 (1) 18a ArbVG eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.
2. KAPSCH interne Gehaltsanpassung
Die von den Betriebsräten der KBC, KCC, und KTC mit dem Holding-Vorstand vereinbarte interne Gehaltsanpassung sieht folgende Regelung vor (zusätzlich zur Erhöhung der kollektivvertraglichen KV‑Mindestgehälter per 01.01.2012):
Ab 01.04.2012 –> Erhöhung der Gehaltssumme (IST-Gehälter) – ohne 10% Ausnahmen und 15% Umwandlung in eine Einmalzahlung – um 3,65% (inklusive Sonderbudget 0,4%), davon € 60.- für Jeden (Sockelbetrag) + Rest zur individuellen Verteilung durch den KST-Leiter. Diese Regelung stellt eine Besserstellung gegenüber dem Kollektivvertrag dar – insbesondere durch den Sockelbetrag – (siehe auch nachstehende Tabelle.)
3. Gegenüberstellung: Erhöhung lt. KV / interne Gehaltsanpassung
Detailpunkt | Erhöhung lt. KV | Interne Erhöhung |
KV Mindestgehalt + Zulagen (Erhöhung ab 01.01.2012) | Ø 3,75% (4,1%-3,4%) |
lt. KV |
IST-Erhöhung der Lohnsumme | 3,65% (lt. KV) |
3,65% (ges. Lohnsumme) |
Ausnahme von Erhöhung (Anzahl MA) | 10% | keine Ausnahmen |
Umwandlung Erhöhung in Einmalzahlung (Anzahl MA) | 15% | keine Umwandlung in EZ |
Verteilung der Erhöhung | individuell | € 60.- für Jeden, Rest auf 3,65% indiv. |
Zeitpunkt der IST-Erhöhung | bis 01.10.2012 | ab 01.04.2012 |
Basis für IST-Erhöhung | Grundgehalt (lt. KV) |
IST-Gehalt (inkl. 100% var. Anteile, All-in) |
Weiterführende Information der GPA-djp:
Abschluss IT-Kollektivvertrag 2012
Werte Kolleginnen! Werte Kollegen!
Heute am 6.12.2011 konnten die KV-Verhandlungen für die ArbeitnehmerInnen der IT-Branche erfolgreich abgeschlossen werden.
Der IT-Abschluss 2012 schaut wie folgt aus:
Gehaltsrechtlicher Teil:
- Die tatsächliche Gehaltssumme wird um 3,65% angehoben, wobei das IT-KV festgeschriebene Modell zur Anwendung kommt.
Die Kollektivvertragsparteien empfehlen bei Erhöhung der IST-Gehälter, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, einen
angemessenen Betrag zur Anwendung kommen zu lassen.
- Die Mindestgehälter steigen durchschnittliche um 3,75%. Konkret werden die einzelnen Tätigkeitsfamilien, mit 1.1.2012 um folgende
Prozentsätze erhöht:
ZT: 4,1%, AT: 3,75%, ST1: 3,75%, ST2: 3,75%, LT: 3,4%
- Das Anfängergehalt in der ZT wird auf € 1300,- erhöht.
- Erhöhung der KV-Zulagen um 4,2% für die nächsten zwei Jahre
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 3,75 %
Rahmenrechtlicher Teil:
- Anrechnung des Karenzurlaubes für das erste Kind im Ausmaß von zehn Monaten, für die Einstufung sowohl beim selben Arbeitgeber als auch als
Vordienstzeiten bei Dienstgeberwechsel innerhalb der Branche. Gültig mit 1.1.2012 und für alle Geburten nach dem 31.12.2011
- Pensionskasse
Gemäß § 26 Z 7 EstG können Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge für Arbeitnehmer an Pensionskassen anstelle eines
Teiles des bisher gezahlten Gehalts oder der Gehaltserhöhungen, auf die jeweils Anspruch besteht, leisten.
In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass die in den §§ 15 ff des Kollektivvertrags festgelegten Mindestgrundgehälter (inkl. Der jährlichen KV-Erhöhungen)
neben den Arbeitgeberbeiträgen an Pensionskassen jedenfalls zur Auszahlung gelangen müssen. Beitragsleistungen infolge von Gehaltsumwandlung
oder Gehaltserhöhung sind für den Anwartschaftsberechtigten sofort unverfallbar zu stellen.
In Betrieben mit Betriebsrat ist nach § 97 (1) 18a ArbVG eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.
In Betrieben ohne Betriebsrat kann eine schriftliche Einzelvereinbarung festgelegt werden.
Leider konnten wir den angestrebten Mindestbetrag nicht durchsetzen. Doch die respektable prozentuelle Erhöhung der Gehälter, sowie die Durchsetzung
der Anrechnung der Karenzzeiten auf die Vorrückung, wäre ohne eure tatkräftige Unterstützung nicht zustande gekommen.
Das Protokoll der heutigen KV-Runde wird im Laufe des Mittwochs an alle BetriebsrätInnen der Branche ausgeschickt. Weitere Informationen über den Abschluß folgen in den nächsten Tagen über Mail bzw. BR-Plattform der GPA-djp.
Danke an alle ArbeitnehmerInnen die an den Betriebsversammlungen teilgenommen haben.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Susanne Sucher Karl Proyer Bernhard Hirnschrodt
Verhandlungsleiter GB-IV-Leiter WB-Sekretär