Archiv

Archive for 7. Dezember 2011

Abschluss IT-Kollektivvertrag 2012

Werte Kolleginnen!        Werte Kollegen!

Heute am 6.12.2011 konnten die KV-Verhandlungen für die ArbeitnehmerInnen der IT-Branche erfolgreich abgeschlossen werden.

Der IT-Abschluss 2012 schaut wie folgt aus:

Gehaltsrechtlicher Teil:

  1. Die tatsächliche Gehaltssumme wird um 3,65% angehoben, wobei das IT-KV festgeschriebene Modell zur Anwendung kommt.
    Die Kollektivvertragsparteien empfehlen bei Erhöhung der IST-Gehälter, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, einen
    angemessenen Betrag zur Anwendung kommen zu lassen.
  1. Die Mindestgehälter steigen durchschnittliche um 3,75%. Konkret werden die einzelnen Tätigkeitsfamilien, mit 1.1.2012 um folgende
    Prozentsätze erhöht:
    ZT: 4,1%, AT: 3,75%, ST1: 3,75%, ST2: 3,75%, LT: 3,4%
  1. Das Anfängergehalt in der ZT wird auf € 1300,- erhöht.
  1. Erhöhung der KV-Zulagen um 4,2% für die nächsten zwei Jahre
  1. Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 3,75 %

Rahmenrechtlicher Teil:

  1. Anrechnung des Karenzurlaubes für das erste Kind im Ausmaß von zehn Monaten, für die Einstufung sowohl beim selben Arbeitgeber als auch als
    Vordienstzeiten bei Dienstgeberwechsel innerhalb der Branche. Gültig mit 1.1.2012 und für alle Geburten nach dem 31.12.2011
  1. Pensionskasse
    Gemäß § 26 Z 7 EstG können Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge für Arbeitnehmer an Pensionskassen anstelle eines
    Teiles des bisher gezahlten Gehalts oder der Gehaltserhöhungen, auf die jeweils Anspruch besteht, leisten.        
    In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass die in den §§ 15 ff des Kollektivvertrags festgelegten Mindestgrundgehälter (inkl. Der jährlichen KV-Erhöhungen)
    neben den Arbeitgeberbeiträgen an Pensionskassen jedenfalls zur Auszahlung gelangen müssen. Beitragsleistungen infolge von Gehaltsumwandlung
    oder Gehaltserhöhung sind für den Anwartschaftsberechtigten sofort unverfallbar zu stellen.        
    In Betrieben mit Betriebsrat ist nach § 97 (1) 18a ArbVG eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.
    In Betrieben ohne Betriebsrat kann eine schriftliche Einzelvereinbarung festgelegt werden.

 Leider konnten wir den angestrebten Mindestbetrag nicht durchsetzen. Doch die respektable prozentuelle Erhöhung der Gehälter, sowie die Durchsetzung
der Anrechnung der Karenzzeiten auf die Vorrückung, wäre ohne eure tatkräftige Unterstützung nicht zustande gekommen.

Das Protokoll der heutigen KV-Runde wird im Laufe des Mittwochs an alle BetriebsrätInnen der Branche ausgeschickt. Weitere Informationen über den Abschluß folgen in den nächsten Tagen über Mail bzw. BR-Plattform der GPA-djp.

Danke an alle ArbeitnehmerInnen die an den Betriebsversammlungen teilgenommen haben.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Susanne Sucher                Karl Proyer                Bernhard Hirnschrodt
Verhandlungsleiter                GB-IV-Leiter                WB-Sekretär

GPA-djp MITGLIED werden >>> online

GPA-djp

Kategorien:GPA-djp, IT, Kollektivvertrag